Aggregatschadengutachten
Gutachten bei Motor und sonstigen Aggregatsschäden
Derartige Gutachten sollen bei einem eingetretenen Aggregatesschaden (z.B. Motorschaden, Getriebeschaden, usw.) Aufschluss darüber geben, welche Ursache der vorliegende Schaden hat. Auftraggeber können der private Autofahrer, Versicherungen oder auch Gerichte sein.
